TSE Module

Ab dem 01.01.2020 gilt in Deutschland die KassenSichV (KassenSicherungsverordnung), die vorschreibt, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit einer sogenannten "technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) ausgestattet sein müssen. Diese TSE dient der Manipulationssicherheit und Nachvollziehbarkeit der Kassendaten.

Die Einführung der TSE ist eine Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Sie ermöglicht eine lückenlose Aufzeichnung aller Kassenvorgänge und erschwert es, unbemerkt Umsätze zu manipulieren oder nicht zu erfassen.

Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ab dem 01.01.2020 an jedem Kassensystem eine TSE installiert sein muss, um den Anforderungen der KassenSichV zu entsprechen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

TSE Modul & Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Kassengesetz – TSE 2020 als Manipulationsschutz für digitale Kassenaufzeichnungen



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