Kassenpflicht und digitale Kassenbons ab 2028. Was Unternehmen jetzt wissen sollten

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Redaktioneller Stand: 3. August 2026

Kassenpflicht 2028: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die Belegausgabepflicht gilt bei elektronischen Kassensystemen bereits heute. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, digitale Belege ab 2028 zum Regelfall zu machen und elektronische Registrierkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro verpflichtend einzuführen. Da es sich noch um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren handelt, können sich Einzelheiten, Ausnahmen und Übergangsregeln ändern.

Die Begriffe Kassenpflicht, Kassenbon-Pflicht, Belegausgabepflicht und digitale Kassenbons werden häufig vermischt. Für Gastronomen, Händler und Dienstleister ist daher nicht immer eindeutig, was bereits heute gilt, was für 2028 geplant ist und ob ein bestehendes Kassensystem ersetzt werden muss.

Dieser Ratgeber trennt geltendes Recht von politischen Planungen und zeigt, welche technischen Eigenschaften ein Kassensystem heute sinnvollerweise mitbringen sollte.

1. Kassenpflicht, Bonpflicht und Belegausgabe unterscheiden

Begriff Bedeutung Aktuelle Einordnung
Kassenpflicht Verpflichtung, ein elektronisches Kassensystem zu verwenden. Derzeit grundsätzlich noch keine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb.
Belegausgabepflicht Pflicht, bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems einen Beleg zu erstellen und bereitzustellen. Gilt grundsätzlich seit dem 1. Januar 2020.
Kassenbon-Pflicht Umgangssprachliche Bezeichnung für die Belegausgabepflicht. Der Kunde muss den Beleg grundsätzlich nicht mitnehmen.
Digitaler Kassenbon Elektronische Bereitstellung eines Belegs, etwa über QR-Code oder Datei. Bereits heute grundsätzlich möglich.

2. Was gilt bereits heute?

Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion verwendet, muss insbesondere die Vorgaben aus § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung beachten. Die laufenden Geschäftsvorfälle müssen vollständig aufgezeichnet und durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor unbemerkten Veränderungen geschützt werden.

  • Geschäftsvorfälle vollständig und nachvollziehbar aufzeichnen
  • geeignete zertifizierte TSE einsetzen
  • Beleg für den Geschäftsvorgang bereitstellen
  • relevante Daten und Unterlagen aufbewahren
  • vorgesehene Datenexporte bereitstellen können
  • Einrichtung und betriebliche Abläufe dokumentieren

Belegausgabe bedeutet nicht automatisch Papierausdruck

Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass der Beleg elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden kann. Der elektronische Beleg ist daher bereits nach heutiger Rechtslage möglich.

Ist die offene Ladenkasse heute noch zulässig?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine offene Ladenkasse weiterhin verwendet werden. Sie befreit jedoch nicht von steuerlichen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Je nach Betrieb können tägliche Kassenberichte, Einzelaufzeichnungen und weitere Nachweise erforderlich sein.

3. Was sieht der Entwurf für 2028 vor?

Nach dem im Juli 2026 bekannt gewordenen Gesetzentwurf sollen zwei zentrale Änderungen zum 1. Januar 2028 eingeführt werden:

1

Digitale Belege als Regelfall

Die papierhafte Belegausgabepflicht soll durch eine standardmäßige digitale Bereitstellung ersetzt werden.

2

Papier weiterhin auf Wunsch

Kunden sollen weiterhin Anspruch auf einen Papierbeleg haben, wenn sie diesen verlangen.

3

Registrierkassenpflicht

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen elektronische Kassensysteme verwenden.

Noch kein endgültiges Gesetz

Die genannten Eckpunkte stammen aus einem Gesetzentwurf. Umsatzgrenzen, Ausnahmen, Übergangsfristen, technische Vorgaben und der genaue Starttermin können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

4. Welche Branchen könnten betroffen sein?

Eine Registrierkassenpflicht wäre besonders für Branchen relevant, in denen viele Zahlungen direkt am Verkaufsort abgewickelt werden.

Gastronomie

Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse und Foodtrucks.

Einzelhandel

Fachgeschäfte, Kioske, Boutiquen und Lebensmittelhandel.

Handwerk & Verkauf

Bäckereien, Metzgereien, Marktstände und Direktverkauf.

Beauty & Friseur

Friseure, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios.

Hotellerie

Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe.

Dienstleistungen

Betriebe mit Bar- oder Kartenzahlung vor Ort.

5. Wie funktionieren digitale Kassenbons?

Der Gesetzentwurf nennt den QR-Code am Kassendisplay als praxisnahe Möglichkeit. Der Kunde scannt den Code und ruft den Beleg ohne geschäftsspezifische App ab.

Verfahren Möglicher Ablauf Wichtige Prüfpunkte
QR-Code Beleg wird über einen Code am Kassen- oder Kundendisplay abgerufen. Display, Zugriffsschutz, Abrufdauer und technische Verfügbarkeit.
E-Mail Beleg wird an eine angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Personenbezogene Daten, Zweck, Einwilligung und Speicherdauer.
Datei oder App Beleg wird als Datei oder innerhalb einer Anwendung bereitgestellt. Kompatibilität, Nutzungsbedingungen und Datenschutz.
Papier Ausdruck über einen Bondrucker. Drucker, Papier, Lesbarkeit und Verbrauchsmaterial.

Datenschutz bei digitalen Belegen

Werden E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder andere Kundendaten verarbeitet, müssen Zweck, Zugriffsrechte, Speicherdauer und weitere datenschutzrechtliche Anforderungen geprüft werden. Ein datensparsamer QR-Abruf ohne Kundenkonto kann Vorteile haben, muss aber technisch korrekt umgesetzt sein.

6. Muss eine bestehende Kasse automatisch ausgetauscht werden?

Nein. Aus dem Entwurf folgt keine automatische Austauschpflicht für jedes bestehende Kassensystem. Ob eine vorhandene Lösung weiter eingesetzt werden kann, hängt vor allem von ihrer technischen Ausstattung und Updatefähigkeit ab.

  • Software wird noch gepflegt und erhält Updates
  • TSE ist geeignet und korrekt angebunden
  • DSFinV-K- und andere notwendige Exporte sind verfügbar
  • Papierbelege können zuverlässig ausgegeben werden
  • digitale Belegfunktionen sind vorhanden oder nachrüstbar
  • Betriebssystem und Hardware werden weiterhin unterstützt
  • Hersteller oder Händler bietet erreichbaren Support

7. 15 Warnzeichen für ein veraltetes Kassensystem

  1. Das Betriebssystem erhält keine Sicherheitsupdates mehr.
  2. Die Kassensoftware wird vom Hersteller nicht mehr gepflegt.
  3. Es gibt keinen erreichbaren technischen Support.
  4. Die TSE ist nicht angebunden oder funktioniert unzuverlässig.
  5. Die Laufzeit oder Einsatzfähigkeit der TSE ist unklar.
  6. Ein DSFinV-K-Export ist nicht verfügbar oder wurde nie getestet.
  7. Datensicherungen werden nicht regelmäßig erstellt.
  8. Eine Wiederherstellung der Sicherung wurde nie geprüft.
  9. Bondrucker oder andere Geräte fallen regelmäßig aus.
  10. Ersatzteile oder kompatible Treiber sind kaum noch erhältlich.
  11. Benutzerrechte lassen sich nicht sinnvoll verwalten.
  12. Stornos und Änderungen sind nur schwer nachvollziehbar.
  13. Das System ist bei normalen Arbeitsabläufen deutlich zu langsam.
  14. Eine digitale Belegausgabe ist nicht vorhanden und nicht nachrüstbar.
  15. Neue Anforderungen können nur durch provisorische Lösungen umgesetzt werden.

8. Ist Ihre Kasse fit für 2028?

Prüfen Sie die folgenden acht Punkte. Vergeben Sie für jedes „Ja“ einen Punkt. Diese Selbsteinschätzung ist eine technische Orientierung und keine rechtliche Prüfung.

☐ 1. Erhält die Kassensoftware noch regelmäßige Updates?

Ja = 1 Punkt · Nein oder unklar = 0 Punkte

☐ 2. Ist eine geeignete TSE vorhanden und funktionsfähig?

Ja = 1 Punkt · Nein oder unklar = 0 Punkte

☐ 3. Wurde der DSFinV-K-Export bereits erfolgreich getestet?

Ja = 1 Punkt · Nein oder unklar = 0 Punkte

☐ 4. Werden regelmäßige Backups erstellt und geprüft?

Ja = 1 Punkt · Nein oder unklar = 0 Punkte

☐ 5. Wird das Betriebssystem noch regulär unterstützt?

Ja = 1 Punkt · Nein oder unklar = 0 Punkte

☐ 6. Ist ein verlässlicher Support-Ansprechpartner erreichbar?

Ja = 1 Punkt · Nein oder unklar = 0 Punkte

☐ 7. Kann das System Papierbelege zuverlässig ausgeben?

Ja = 1 Punkt · Nein oder unklar = 0 Punkte

☐ 8. Ist eine digitale Belegfunktion vorhanden oder nachrüstbar?

Ja = 1 Punkt · Nein oder unklar = 0 Punkte

Auswertung

7–8 Punkte: Gute technische Ausgangslage. Updates, TSE, Exporte und Sicherungen dennoch regelmäßig kontrollieren.
4–6 Punkte: Mehrere Komponenten sollten geprüft werden. Eine technische Bestandsaufnahme oder gezielte Modernisierung kann sinnvoll sein.
0–3 Punkte: Deutlicher Prüfbedarf. Eine Beratung und mögliche Modernisierung sollten zeitnah geprüft werden.

9. Worauf sollte man beim Kauf eines neuen Kassensystems achten?

Updatefähige Software

Regelmäßige Updates, nachvollziehbare Versionspflege und moderner Systemunterbau.

TSE und Exporte

Geeignete TSE-Anbindung sowie vorgesehene Prüf- und Buchhaltungsexporte.

Passende Branchenfunktionen

Tischverwaltung, Scanner, Waage, Kundendisplay oder mobile Bestellaufnahme.

Zuverlässige Hardware

Touchscreen, SSD, Bondrucker, Kassenschublade und passende Schnittstellen.

Datensicherung

Regelmäßige Sicherungen und dokumentierte Wiederherstellungsmöglichkeiten.

Erreichbarer Support

Ansprechpartner für Einrichtung, Fehleranalyse, Updates und spätere Erweiterungen.

Windows oder Android?

Die geeignete Plattform hängt vom Einsatzbereich ab. Windows-Systeme bieten häufig eine breite Unterstützung klassischer POS-Peripherie und umfangreicher lokaler Anwendungen. Android-Systeme können kompakt und mobil sein. Entscheidend sind Software, Schnittstellen, Updateversorgung und Support – nicht allein der Name des Betriebssystems.

10. Typische Fehler bei der Vorbereitung

  • nur auf den Kaufpreis statt auf Folgekosten und Support achten
  • alte Windows-Versionen und fehlende Treiber unterschätzen
  • TSE-Laufzeit und TSE-Anbindung nicht regelmäßig prüfen
  • DSFinV-K-Export erst bei einer Prüfung testen
  • Backups erstellen, aber niemals eine Wiederherstellung prüfen
  • digitale Belege ohne Datenschutzprüfung einführen
  • Hardware vorschnell austauschen, obwohl ein Update ausreichen könnte
  • auf nicht belegte Aussagen wie „automatisch rechtssicher“ vertrauen

11. Häufige Fragen zur Kassenpflicht 2028

Ist die Registrierkassenpflicht ab 2028 bereits beschlossen?

Nach aktuellem Stand handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Die endgültige Regelung kann sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Welche Umsatzgrenze ist geplant?

Der derzeit bekannte Entwurf nennt einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro. Ob diese Grenze unverändert bleibt, ist offen.

Gilt die Belegausgabepflicht bereits heute?

Ja. Bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems muss grundsätzlich ein Beleg erstellt und bereitgestellt werden.

Muss der Kunde den Kassenbon mitnehmen?

Nein. Die Pflicht betrifft die Erstellung und Bereitstellung durch das Unternehmen, nicht die Mitnahme durch den Kunden.

Werden Papierbons ab 2028 verboten?

Nach dem Entwurf sollen digitale Belege zum Regelfall werden. Der Anspruch auf einen Papierbeleg soll jedoch bestehen bleiben.

Braucht jeder Betrieb ein Kundendisplay?

Ob und welche technische Anzeige erforderlich wird, hängt von der endgültigen Ausgestaltung und der gewählten Beleglösung ab.

Muss eine ältere Kasse sofort ausgetauscht werden?

Nein. Zunächst sollten Softwarestand, Updatefähigkeit, TSE, Exporte, Hardware und Support geprüft werden.

Ist ein TSE-System automatisch gesetzeskonform?

Nein. Eine TSE ist ein technischer Bestandteil. Die ordnungsgemäße Kassenführung hängt zusätzlich von Einrichtung, Nutzung, Dokumentation und betrieblichen Abläufen ab.

Kann ein digitaler Bon per E-Mail verschickt werden?

Technisch ist das möglich. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.

Reicht ein Backup für eine Kassenprüfung aus?

Nein. Ein Backup schützt vor technischem Datenverlust, ersetzt aber keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen und keine erforderlichen Exporte.

Welche Rolle spielt DSFinV-K?

Die DSFinV-K beschreibt eine standardisierte Datenstruktur für die Übergabe von Kassendaten. Die konkrete Unterstützung sollte am eingesetzten System geprüft werden.

Ist die offene Ladenkasse ab 2028 vollständig verboten?

Der bekannte Entwurf zielt auf Unternehmen oberhalb der genannten Umsatzgrenze. Ausnahmen und die endgültige Reichweite bleiben abzuwarten.

12. Fazit: Bestehende Kasse prüfen, nicht vorschnell austauschen

Die geplante Kassenpflicht ab 2028 und die stärkere Nutzung digitaler Kassenbons sind für Gastronomie, Handel und Dienstleistungsbetriebe relevant. Viele Unternehmen verfügen jedoch bereits über ein elektronisches Kassensystem mit TSE, Belegausgabe und Exportfunktionen.

Entscheidend ist deshalb nicht allein das Alter der Kasse, sondern ob Software, Betriebssystem, TSE, Exporte, Hardware und Support noch zukunftsfähig sind. Ein Austausch sollte auf einer technischen Prüfung und nicht auf pauschalen Aussagen beruhen.

Kassensystem prüfen oder modernisieren?

Kassa-Pro unterstützt Unternehmen bei der Auswahl von Kassensoftware, Touchkassen, Bondruckern, Kassenschubladen, Scannern, Kundendisplays und weiterer POS-Hardware. Gemeinsam kann geprüft werden, welche Lösung zum Betrieb und zur vorhandenen Umgebung passt.

Telefon: +49 (0) 911 80 1985 70
Support: +49 (0) 911 80 1985 72
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 12:00–18:00 Uhr
E-Mail: shop@mssystem.de

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Quellen und Hinweise
  • Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Belegausgabepflicht, Stand 29. April 2026.
    BMF-Information öffnen
  • Gesetze im Internet: § 146a Abgabenordnung.
    § 146a AO öffnen
  • Gesetze im Internet: Kassensicherungsverordnung.
    KassenSichV öffnen
  • Medienberichte vom Juli 2026 zum Gesetzentwurf über digitale Kassenbelege und eine Registrierkassenpflicht ab 2028.